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   BVerwG, 13.03.1996 - 2 B 38.96   

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BVerwG, 13.03.1996 - 2 B 38.96 (https://dejure.org/1996,15068)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1996 - 2 B 38.96 (https://dejure.org/1996,15068)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1996 - 2 B 38.96 (https://dejure.org/1996,15068)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Art der Beweismittel und des Umfangs der Beweisaufnahme von Amts wegen durch das Tatsachengericht im Rahmen seiner Pflicht zur Sachaufklärung - Voraussetzugen für das Vorliegen eines Verfahrensfehlers infolge der unterlassenen Einholung eines weiteren ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 2 B 38.96
    Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 2 B 38.96
    Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 2 B 38.96
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 2 B 38.96
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 2 B 38.96
    Im übrigen verletzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht gemäß § 86 Abs. 2 VwGO förmlich beantragt (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 2 B 38.96
    Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • VG Potsdam, 16.02.2009 - 8 L 817/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Schmutzwasserabgabenbescheid

    OVG Frankfurt (Oder), Beschlüsse vom 23. Dezember 1993 - 2 B 49/93 - vom 2. April 1996 - 2 B 38/96 - vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitteilungen des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg 1997, Heft 11/12, S. 22, und Beschluss vom 28. Juli 1999 - 2 B 177/98 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2007 - OVG 9 S 20.07 - S. 4 d. E.A.
  • VG Potsdam, 12.12.2002 - 8 L 1296/00

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen

    Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Dezember 1993 - 2 B 49/93 -, vom 2. April 1996 - 2 B 38/96 - und vom 28. Juli 1999 - 2 B 177/98 -.
  • VG Potsdam, 26.06.2001 - 4 L 470/00

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Kostenbescheid;

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen erst dann, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg: Es genügt nicht, dass ein Obsiegen in der Hauptsache mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschl. v. 23.12.1993 - 2 B 49/93 - Beschl. v. 2.4.1996 - 2 B 38/96 - Beschl. v. 10.6.1998 - 2 B 26/98 -, jeweils m.w.N.).
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